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Beamten-Weihnacht

Dienstvorschrift für Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen

I. Grüne Dienstweihnachtsbäume (DWeihBm)
DWeihBm sind Weihnachtsbaeume natürlichen Ursprungs oder
natürlichen Bäumen nachgebildete
Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen
Aufstellung finden.

II. Aufstellen von DWeihBM
DWeihBm dürfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des
unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt
werden. Dieser hat darauf zu achten, dass
1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten
Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden
geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass
er senkrecht steht. In schwierigen Fällen
ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung
überwacht und ggfs. durch Zurufe wie
"mehr rechts!" oder "mehr links!" korrigiert ....
3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen
Gegenstände oder Anlagen, die in ihrer Funktion
beeintraechtigt werden koennen, befinden.

III. Beleuchtung
Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des
Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen,
deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit
Flammwirkung beruht
(sogen. Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), dürfen nur
Verwendung finden, wenn die Bediensteten über das
Verhalten vor, während und nach einem Brand belehrt worden sind.
Waehrend der Brennzeit der Beleuchtung hat ein
Dienststellenangehöriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend
zu sein. Dabei sind Dienstfeuerlöscher in angemessenem Verhältnis
zur Anzahl der Beleuchtungskoerper bereitzustellen
(für je 10 angefangene Kerzen ist ein Feuerlöscher ausreichend).

IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Räumen
In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal dürfen
Krippenspiele aufgeführt werden.
Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewährleisten, sind dabei
mindestens die im folgenden aufgeführten
Rollen zu besetzen:
- Maria (möglichst weibliche Bedienstete oder diesen ähnliche
Dienststellenangehörige).
- Joseph (aelterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes,
in Ausnahmefällen auch des mittl. nichttechn. Dienstes).
Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden.
- Kind (kleinwuechsige Angestellte beliebiger Vergütungsgruppen).
- Esel/Schafe (geeignete Beamte des hoeh. techn. Dienstes, die
sich in einschlaegigen Verwendungen bewährt haben).
- Heilige Drei Könige (die Entscheidung über die Besetzung liegt
bei der Dienststellenleitung).

IV. Singen in dienstlichen Räumen
Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut
stellen sich die Bediensteten unter Führung
ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf.
Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden.
Während des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der
Dienstgebäude geschlossen zu halten.


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