Die Lehrerin belehrt Heini: "Aber Heini, man darf doch nicht den
Zeigefinger in die Nase stecken." - "Nein ? Welchen Finger soll
ich denn nehmen ?"
Die Lehrerin belehrt Heini: "Aber Heini, man darf doch nicht den
Zeigefinger in die Nase stecken." - "Nein ? Welchen Finger soll
ich denn nehmen ?"
Unterschied zwischen gern haben, lieb haben oder
übertreiben: hat sie dich gern - bläst sie, hat
sie dich lieb - schluckt sie, übertreibt sie -
gurgelt sie.
"Hohes Gericht", erklärt der Verteidiger, "mein Klient, den man der vorsätzlichen Brandstiftung beschuldigt, muß schon deshalb unschuldig sein, weil er an dem Tag, als sein Hof abbrannte, frühmorgens zwei Fässer Bier in sein Haus liefern ließ. Wer würde sich als Brandstifter noch kurz vor seiner Tat zwei Fässer Bier..."
"Zwei Fässer Bier?", fällt ihm der Richter zweifelnd ins Wort.
"Angeklagter, sind Sie denn ein so großer Trinker?"
"Das nicht, Herr Richter", erklärt der Angeklagte, "aber ich hab mir halt gedacht, dass die Männer von der Feuerwehr bestimmt einen richtigen Durst haben..."
Al: "Sagt mir bitte einen einzigen
einleuchtenden Grund, wieso ich kein Loch in
mich bohren und den Saft ablaufen lassen soll.
Dann hätte ich diesen ganzen Wahnsinn hinter
mich gebracht."