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1. Die Frau ist dem Manne untertan. Denn das war schon immer so
und soll daher auch so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer
als Männer und daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im
Haushalt und insbesondere in der Küche prädestiniert. Das Essen
muss allerdings schmecken, denn daran erkennt man die Güte einer
Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2.

2. Die Frau versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten
geht, um Frau und Kinder zu versorgen, wobei es vorrangig um die
Versorgung der Kinder geht, die aber der Frau zugeteilt sind, was
eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.

3. Die Frau hat dem Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu
erweisen, die sich der Mann ausbedingt. Schliesslich konnte sie
den Tag in Musse verbringen. Das bisschen Haushalt zählt ja nicht,
der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen des Essens fällt
ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".

4. Der Zeitpunkt der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich
ausschliesslich nach der Laune des Mannes, da die Frau ohnehin
immer bereit ist. Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten:

- Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.
- Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes
zu vermeiden.
- Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem
Manne, die Frau hat sich
ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
- Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen
Zärtlichkeiten (Streicheln) ist
abzusehen.
- Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des
Ereignisses ist Stillschweigen zu
bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen.
Schliesslich können Kinder
psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich
Mutter und Vater lieben.
Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist
besser für ihre geistige
Entwicklung.
- Generell kann gesagt werden, dass der Koitus ausschliesslich dem
Zwecke der Vermehrung
dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an
denen es wahrscheinlich
ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An den
übrigen Tagen ist von dem
verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.
- Der Vollzug des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht
den Dogmen der Kirchen
sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und
ist somit zu unterlassen.
Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.

5. Auftreten in der Öffentlichkeit

Vor der Hochzeit
- Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch
sollte man das Gerücht
verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um
eine "Liebeshochzeit". Das
macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiss, warum.
Hinweis: Sollte die Braut
zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft über das
Aussehen einer
prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff "Liebesheirat" nicht
unbedingt empfehlenswert.
- Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des
öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem
Eheschluss ist diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst
ausserdem gegen die guten
Sitten.
- Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der
Öffentlichkeit zu unterlassen,
da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier
Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
- In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten
Betten zu nächtigen. Dies
entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf
die Zeit nach der
Hochzeit vor.
- Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der
vorhergegangenen Feierlichkeit zu
beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche Teil beschäftigt,
was eine harmonische
Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.

Während der Hochzeit

- Während der Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken
zwischen den Brautleuten zu
unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu lauschen,
wobei ein
gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.

- Die Brautleute haben sich von den simulierten Tränen der
Hochzeitsgäste, die aus Gründen
der moralischen Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark
beeindrucken zu lassen.
- Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt,
sind von beiden Eheleuten
tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um Wiederholung
nur selten positiv
auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren Absicht des
Zusammenbleibens in guten wie
in schlechten Tagen ist nicht wahrheitsgemäss, sondern mit "Ja" zu
beantworten. Hinweis:
Das Kreuzen der Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten der
Frage mit "'Mal
schauen" zeugt zwar von Ehrlichkeit, wird von den Hochzeitsgästen
jedoch zumeist nicht so
gern gesehen.
- Das Küssen der Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei
sollte man jedoch darauf
achten, dass die Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das
genügt, um echte Zuneigung
zu signalisieren, und allein das zählt. Bei längeren Küssen
könnten die Hochzeitsgäste den
Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander übrig
hätten, was nun wirklich sehr
unangenehm wäre.

Nach der Hochzeit

- Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu
Gratisessen und Freibier zu
gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte
Aufschub muss schliesslich
kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei
Kategorien unterteilt
werden:

Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und Sauforgie
bei der Hochzeit erscheinen
und Leute, die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den
Festlichkeiten teilnehmen. Die
Grösse letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäss gegen Null.
- Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen
und können unverzüglich
mit dem Fremdgehen beginnen.
- Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den
Partner zu lästern. Dies
geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer
glücklichen Ehe geworden zu sein.
Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.
- Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind
die Tage vorbei, an denen
man auf Männer einen guten Eindruck machen musste. Die Figur darf
nun unförmig werden,
da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er
mit dem gültigen
Scheidungsrecht vertraut ist.

- Nach der Hochzeit gelten die Punkte dieser Übersicht

6. Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines
Besuchers an der Haustür und
werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung
umgewandelt, die erst mit
dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.

7. Aufzucht eines Kleinkindes

- Die Hege und Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen.
Schliesslich ist sie aufgrund der
zwei zusätzlichen Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat,
definitiv eher in der Lage, mit
dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
- Das erste Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist "Mama" (bei
antiautoritärer Erziehung
entsprechend "Alte"). Nur so kann gewährleistet werden, dass der
Schlaf des richtigen
Ehepartners durch kleinkindische Sonderwünsche einen Interruptus
erfährt.
- Das Wickeln des Kleinkindes ist der Frau zu überlassen. Nur so
ist sie in der Lage,
einschlägige Vergleiche zwischen dem Inneren einer Windel und der
Wahl ihres Ehepartners
zu ziehen.
- Die Fütterung des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen,
da der Mann beim Frühstück
mit der Lektüre der Bildzeitung beschäftigt zu sein hat.
- Dem Kinde das Sprechen beizubringen, wäre aufgrund der
wesentlich höheren geistigen
Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des Mannes. Da dieser jedoch durch
seinen geistig überaus
anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker) allein schon
ausgelastet ist, fällt diese
Aufgabe der Frau zu.

8. Fremdgehen - Expertentips für Männer

- Vor dem Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass die
Ehefrau nicht damit
einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und macht nur
wenig Spass.
- Zum Fremdgehen empfiehlt es sich nicht unbedingt, die eigene
Ehefrau zu verwenden.
- Mit Supermarktkassiererinnen, Friseusen und Polizistinnen sollte
man vom Verkehr an ihrem
Arbeitsplatz absehen.
- Nach dem Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat
(Lippenstift am Sakko, Liebesbrief
in der Tasche) der Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen.
Nichts belebt den grauen
Ehealltag und den freundlichen Nachbarn mehr, als eine zünftige
Szene.